B E I T R A G S O R D N U N G
des Sächsischen Hafen- und Verkehrsvereins e.V.

 

(1)    Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des SHV.

(2)    Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

(3)    Die Mitgliederversammlung des SHV beschließt die Höhe der Mitglieds-beiträge, die vom Vorstand vorgeschlagen werden.

(4)    Die festgesetzten Mitgliedsbeiträge werden zum ersten Januar des laufenden Jahres, in dem der Beschluss gefasst wurde, erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung des SHV kann auch ein anderer Termin dafür festgelegt werden.

Beiträge 2015:

      Einzelmitglieder               100,00 EUR pro Jahr

      Firmenmitglieder              200,00 EUR pro Jahr

(5)    Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand des SHV.

(6)    Die Mitgliedsbeiträge werden im Januar des laufenden Jahres durch Rechnungslegung erhoben.

(7)    Kommt ein Vereinsmitglied trotz mehrfacher Aufforderung seiner Zahlungspflicht nicht nach, so erfolgen nach drei Monaten die erste und danach eine zweite Mahnung. Die erste Mahngebühr beträgt 10 Prozent des Beitrages, die zweite Mahngebühr beträgt 20 Prozent des Beitrages.

Die Beitragsordnung des SHV wird durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Nach erstmaliger Bestätigung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung am 13. 01. 2015 tritt sie ab 01.01.2015 in Kraft.

Dresden, den 13. Januar 2015