B E I T R A G S O R D N U N G 
des Sächsischen Hafen- und Verkehrsvereins e.V.

 

(1)    Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des SHV. 

 

(2)    Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. 

 

(3)    Die Mitgliederversammlung des SHV beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die vom Vorstand vorgeschlagen werden. 

 

(4)    Die festgesetzten Mitgliedsbeiträge werden zum ersten Januar des laufenden Jahres, in dem der Beschluss gefasst wurde, erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung des SHV kann auch ein anderer Termin dafür festgelegt werden.

Beiträge:

      Einzelmitglieder               110,00 EUR pro Jahr

      Firmenmitglieder              220,00 EUR pro Jahr

 

(5)    Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand des SHV. 

 

(6)    Die Mitgliedsbeiträge werden im Januar des laufenden Jahres durch Rechnungslegung erhoben.

 

(7)    Kommt ein Vereinsmitglied trotz mehrfacher Aufforderung seiner Zahlungspflicht nicht nach, so erfolgen nach drei Monaten die erste und danach eine zweite Mahnung. Die erste Mahngebühr beträgt 10 Prozent des Beitrages, die zweite Mahngebühr beträgt 20 Prozent des Beitrages.

 

Die Beitragsordnung des SHV wurde durch die Mitgliederversammlung am 11.02.2025 bestätigt. Sie tritt ab 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung vom 01.01.2015.

Dresden, den 11. Februar 2025